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Inhaltsverzeichnis

Alles Wichtige zur Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, besser bekannt als Fahrzeugbrief, spielt eine zentrale Rolle bei der Fahrzeugzulassung und Eigentumsnachweis. Seit 2005 wurde sie Teil eines europaweiten Standards, der die Dokumente sicherer und einheitlicher gestalten soll. Die Kombination aus Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II bildet die vollständige Zulassungsbescheinigung.

Alte Fahrzeugbriefe behalten trotz der Umstellung weiterhin ihre Gültigkeit. Erst bei Verlust oder Änderungen, wie beispielsweise der Ummeldung, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt immer zusammen mit einer aktualisierten Zulassungsbescheinigung Teil I.

Funktion des Fahrzeugbriefs

Der Fahrzeugbrief weist den Halter eines Fahrzeugs aus, wobei Halter und Eigentümer nicht immer identisch sein müssen. Das ist beispielsweise bei Leasingfahrzeugen der Fall, bei denen die Leasinggesellschaft der Eigentümer ist und der Leasingnehmer als Halter eingetragen wird.

Anwendungsbereiche des Fahrzeugbriefs

Der Fahrzeugbrief ist bei verschiedenen Vorgängen erforderlich, darunter:

Hinweis: Beim Umzug kann das bisherige Kennzeichen mitgenommen werden. In diesem Fall reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Autokennzeichen mitnehmen – So klappt die Ummeldung nach dem Umzug.

Informationen im Fahrzeugbrief

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält wesentliche Informationen zum Fahrzeug und dessen Haltern. Zu diesen gehören:

Im Gegensatz zum alten Fahrzeugbrief, der bis zu sechs Vorhalter aufführte, enthält die neue Zulassungsbescheinigung nur Informationen zu den letzten zwei. Dadurch soll das Dokument übersichtlicher gestaltet werden.

Sichere Aufbewahrung des Fahrzeugbriefs

Der Fahrzeugbrief sollte niemals im Fahrzeug aufbewahrt werden, da dies bei Diebstahl Missbrauch erleichtert. Sichere Orte wie ein Bankschließfach oder ein Tresor sind weitaus geeigneter. Im Gegensatz dazu muss der Fahrzeugschein immer im Original mitgeführt werden, da er die Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachweist.

Weitere Informationen zur Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie in unserem Beitrag Fahrzeugschein verstehen – Wissenswertes zur Zulassungsbescheinigung Teil I.

Verlust des Fahrzeugbriefs

Geht der Fahrzeugbrief verloren oder wird gestohlen, muss der Verlust umgehend der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Die Zulassungsstelle informiert daraufhin das Kraftfahrtbundesamt (KBA), welches die Verlustmeldung für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf dieser Frist kann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden, falls das Original nicht wieder auftaucht.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens sechs Wochen, und die Kosten belaufen sich auf etwa 70 Euro. Da die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II immer zusammen ausgestellt werden, fallen zusätzliche Gebühren für den Fahrzeugschein an.

Fahrzeugbrief und Finanzierung

Wird ein Fahrzeug über einen Kredit finanziert, verbleibt der Fahrzeugbrief in der Regel als Sicherheit bei der Bank. Erst nach vollständiger Begleichung der Kreditsumme erhalten Sie das Dokument zurück. Bei Leasingfahrzeugen bleibt der Fahrzeugbrief hingegen bei der Leasinggesellschaft, da diese als Eigentümer des Fahrzeugs gilt.

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland importieren, benötigen Sie in der Regel auch ein Certificate of Conformity (COC-Dokument). Bei uns können Sie diese Unterlagen bequem online bestellen – für nahezu jedes Fahrzeugmodell aller Hersteller.

Weitere hilfreiche Informationen zur Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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