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Inhaltsverzeichnis
- Das sogenannte Händlerkennzeichen
- Voraussetzungen für das rote Schild
- Was kostet das rote Nummernschild?
- Auflagen für die Benutzung
- Wie lange gilt das rote Kennzeichen?
- Welche anderen roten Schilder gibt es?
- Rote Nummernschilder privat ausleihen?
- Was gilt im Ausland?
Rotes Nummernschild: Bedeutung und Vergabe im Überblick
Die roten Nummernschilder, häufig auch als Händlerkennzeichen bekannt, haben eine spezielle Bedeutung und bieten eingeschränkte Verwendungsmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, wann und wie sie zum Einsatz kommen und was es dabei zu beachten gibt.
Das sogenannte Händlerkennzeichen
Die roten Kennzeichen mit der Ziffernfolge „06“ werden in der Regel an Gewerbetreibende wie Händler, Werkstätten oder Fahrzeughersteller vergeben. Der Einsatz ist auf bestimmte Zwecke beschränkt: Probefahrten für Kaufinteressenten, Überführungen, Reparaturwege und Testfahrten sind zulässig.
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, muss detaillierte Nachweise erbringen, die den Bedarf und die berufliche Nutzung verdeutlichen. Anders als andere Kennzeichentypen wie Kurzzeitkennzeichen, sind Händlerkennzeichen nicht für den privaten Gebrauch bestimmt.
Voraussetzungen für das rote Schild
Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden rote Kennzeichen nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist. Dazu gehören:
- keine Vorstrafen oder Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg,
- ein aktuelles Führungszeugnis,
- ein Nachweis des Bedarfs, beispielsweise durch die Gewerbeanmeldung, und
- detaillierte Unterlagen wie Personalausweis, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), SEPA-Lastschriftmandat und weitere Nachweise.
Die Anforderungen können regional variieren. Es empfiehlt sich, vor der Beantragung die Vorgaben der zuständigen Zulassungsstelle zu prüfen. Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie weiterführende Informationen.
Was kostet das rote Nummernschild?
Die roten Nummernschilder bringen zunächst Kosten für Haftpflicht- und gegebenenfalls Kaskoversicherungen mit sich. In der Regel betragen die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde etwa 200 Euro. Für die Prägung der Schilder kommen ca. 20 Euro hinzu. Die jährliche Kfz-Steuer liegt bei rund 46 Euro für Motorräder und 192 Euro für andere Fahrzeuge. Eine Ausnahme bilden rote Prüfungskennzeichen mit der Nummer „05“: Für sie entfällt die Kfz-Steuer komplett.
Auflagen für die Benutzung
Das rote Kennzeichen muss während der Fahrt sichtbar an den Fahrzeugen angebracht werden, jedoch nicht in fester Form. Die Dokumentation ist bei jeder Fahrt verpflichtend: Mit einem Fahrtenbuch und einem speziellen Fahrzeugscheinheft müssen Details wie Fahrzeugdaten, Fahrtzweck, Fahrerinformationen sowie Beginn und Ende der Fahrt notiert werden. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben und dient der Kontrolle durch Behörden.
Wie lange gilt das rote Kennzeichen?
Die roten Kennzeichen können von den Zulassungsbehörden befristet oder widerruflich vergeben werden. Häufig beträgt die Vergabedauer ein Jahr. Danach ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Welche anderen roten Schilder gibt es?
Ein besonderes rotes Kennzeichen, erkennbar an der „07“, wird an Oldtimerbesitzer vergeben. Mit diesen Schildern sind nicht nur Überführungs- und Reparaturfahrten erlaubt, sondern auch die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen. Für technische Prüfstellen und Überwachungsorganisationen gibt es rote Prüfungskennzeichen mit der „05“.
Für Oldtimerbesitzer, die ins Ausland reisen, lohnt es sich, die Vorschriften zu kennen, die Sie z. B. auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr einsehen können.
Rote Nummernschilder privat ausleihen?
Die Verwendung roter Händlerkennzeichen durch Privatpersonen ist strikt untersagt. Widerrechtliche Nutzung kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch den Entzug der Kennzeichen für den berechtigten Nutzer zur Folge haben. Wer privat eine Überführungs- oder Probefahrt plant, sollte besser auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen.
Was gilt im Ausland?
Rote Händlerkennzeichen sind nationale Kennzeichnungen und dürfen nicht uneingeschränkt im Ausland genutzt werden. Eine gegenseitige Anerkennung dieser Schilder besteht nur mit einigen Ländern wie Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Die Nutzung in anderen Ländern sollte vorab geprüft werden.
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