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Inhaltsverzeichnis

Kurzkennzeichen: Wer hat Anspruch darauf?

Ausreichender Platz für normale Größe

Im Normalfall wird ein kurzes Kennzeichen nur dann ausgegeben, wenn der Platz am Fahrzeug die Montage eines herkömmlichen Kennzeichens nicht zulässt. Ästhetische Wünsche alleine bei der Wahl des Kennzeichens spielen dabei keine Rolle. Oft wird hierzu von der Zulassungsstelle ein Gutachten verlangt, das bestätigt, dass ein normales Schild tatsächlich keinen Platz findet.

Kennzeichen in Engschrift

Für einige Fahrzeuge, wie beispielsweise US-Importe, gibt es die Möglichkeit, ein Kennzeichen in sogenannter Engschrift zu beantragen. Diese ist schmaler als die reguläre Mittelschrift, wodurch sie weniger Platz beansprucht. Allerdings ersetzt ein Kennzeichen mit Engschrift nicht immer die Notwendigkeit eines noch kleineren Kennzeichens. Wenn bei einem solchen Fahrzeug das Problem durch Engschrift gelöst werden kann, bleibt ein kurzes Kennzeichen in der Regel ausgeschlossen.

Weitere interessante Informationen zur Fahrzeugzulassung finden Sie in unserem Artikel über die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), die bei vielen Vorgängen eine entscheidende Rolle spielt.

Bauliche Anpassungen am Fahrzeug

Falls Engschrift keine Lösung bietet, wird geprüft, ob das Fahrzeug baulich verändert werden kann, um ein Kennzeichen in der Standardgröße anzubringen. Ein solcher Umbau darf dabei jedoch keinen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich bringen. Ob ein Umbau zumutbar ist, entscheidet meist ein Gutachten.

Liegt der Umbauaufwand über 5 bis 10 Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes, wird dieser als unzumutbar eingestuft – eine Regelung, die jedoch überwiegend für hintere Kfz-Kennzeichen gilt. Für vorne angebrachte Nummernschilder oder Motorräder kommt diese Ausnahme oft nicht zur Anwendung.

Saisonkennzeichen und ihre Besonderheiten

Saisonkennzeichen gelten ebenfalls als verkleinerte Kennzeichen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass zusätzliche Angaben wie die Nutzungszeiträume Platz auf dem Schild benötigen. Dies kann die verfügbare Fläche für Wunschkombinationen einschränken. Anspruch auf ein kurzes Kennzeichen besteht hier ebenfalls meist nicht.

Wenn Sie mehr über verschiedene Kennzeichnungen erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf unseren Beitrag zum Saisonkennzeichen.

Gebühren für kurze Kennzeichen

Ein kurzes Kennzeichen ist preislich mit einem herkömmlichen Schild gleichzusetzen. Grundgebühren für eine neue Anmeldung betragen etwa 29 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Prägung des Kennzeichens, die je nach Anbieter zwischen 20 und 40 Euro liegen können. Sollte ein Gutachten von der Zulassungsbehörde erforderlich sein, können diese Kosten zusätzlich anfallen.

Weitere Details zu Gebühren und Dokumenten bei der Zulassung von Fahrzeugen bietet der Kraftfahrtbundesamt.

Kompakte Kennzeichen für Motorräder

Besitzerinnen und Besitzer von Motorrädern profitieren seit April 2011 von kleinformatigen Kennzeichen. Die Breitenvarianten betragen 180, 200 und 220 Millimeter bei einer einheitlichen Höhe von 200 Millimetern. Ältere, größere Motorradkennzeichen können bei der Zulassungsstelle gegen die kompakten Varianten umgetauscht werden. Hierbei bleibt die Buchstaben- und Zahlenkombination in der Regel unverändert – vorausgesetzt, sie kann auf das gewünschte kleinere Schild übernommen werden.

Auf den kleinsten Kennzeichen mit 180 Millimetern Breite passen maximal zwei Buchstaben und zwei Ziffern hinter das Ortskürzel. Für längere Kombinationen ist ein breiteres Schild erforderlich. Wer mehr über die Anforderungen und Möglichkeiten nachlesen möchte, kann sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr informieren.
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