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Was tun, wenn der Fahrzeugbrief weg ist?

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (seit 2005 „Zulassungsbescheinigung Teil II“) kann zunächst sehr ärgerlich sein. Doch keine Panik: Mit den richtigen Schritten und etwas Geduld können Sie Ersatz beantragen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den notwendigen Maßnahmen, Unterlagen, Kosten und Bearbeitungszeiten.

Fahrzeugbrief verloren: Wo melden?

Wenn der Fahrzeugbrief verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Diese ist in der Regel die Stelle, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen wurde. Sollten Sie Opfer eines Diebstahls geworden sein, ist außerdem eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Auch ohne Fahrzeugbrief können Sie das Fahrzeug weiterhin nutzen, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorliegt.

Welche Unterlagen braucht man?

Für die Neuausstellung des Fahrzeugbriefs fordert die Zulassungsstelle eine Reihe von Dokumenten. Eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ist erforderlich und kann entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar abgegeben werden. Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

Es empfiehlt sich, vorab die genauen Anforderungen der Zulassungsstelle auf deren Webseite oder telefonisch zu erfragen. Eine hilfreiche Grundlage für Informationen bietet auch die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Wie lange dauert der Ersatz?

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II kann drei bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Der Verlust oder Diebstahl wird dabei von der Zulassungsstelle an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gemeldet. Das KBA veröffentlicht den Vorgang für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt. Erst wenn sich innerhalb dieser Frist niemand meldet, der Anspruch auf das Dokument erhebt, wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.

Weitere Informationen zu den Vorgängen und Meldepflichten bietet das digitale Zulassungsportal.

Was kostet die Zulassungsbescheinigung?

Die Kosten für die Neuausstellung des Fahrzeugbriefs schwanken je nach Bundesland und Zulassungsstelle. In der Regel liegen sie zwischen 50 und 80 Euro. Dazu können zusätzliche Gebühren für die eidesstattliche Versicherung oder den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) anfallen, da diese Dokumente nur als Paar neu ausgestellt werden dürfen.

Wenn Sie planen, den Fahrzeugbrief zu erneuern, ist es sinnvoll, sich auch über andere wichtige Fahrzeugdokumente zu informieren. Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung

Besonders bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist der Fahrzeugbrief häufig nicht im Besitz des Fahrzeughalters. Stattdessen wird er in der Regel beim Finanzierungsinstitut oder der Leasinggesellschaft hinterlegt. Klären Sie daher zunächst, ob der Fahrzeugbrief tatsächlich verloren ist oder sich bei Ihrer Bank oder Leasinggesellschaft befindet. Beim Leasing bleibt der Fahrzeugbrief immer bei der Leasinggesellschaft, während Sie nur die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten.

Fazit

Der Verlust des Fahrzeugbriefs bedeutet zwar eine Unannehmlichkeit, lässt sich jedoch mit den richtigen Schritten und entsprechende Geduld regeln. Wichtige Dokumente wie den Fahrzeugbrief sollten Sie stets an einem sicheren Ort aufbewahren, um aufwendige Ersatzverfahren zu vermeiden. Für Fragen zum Thema Zulassungsbescheinigungen stehen Ihnen auch staatliche Stellen zur Verfügung, etwa das Kraftfahrtbundesamt.

Wenn Sie weitere wichtige Dokumente wie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigen, können Sie diese unkompliziert bei uns für Fahrzeuge aller Hersteller erwerben. Erfahren Sie mehr über den Fahrzeugbrief und andere wichtige Fahrzeugpapiere.

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