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Inhaltsverzeichnis

Warum Zulassungsbescheinigung statt Fahrzeugschein?

Im Jahr 2005 führte die Europäische Union die Begriffe “Zulassungsbescheinigung Teil I” und “Zulassungsbescheinigung Teil II” ein. Damit wurden die bisherigen Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ersetzt. Ziel dieser Änderungen war es, die Fahrzeugdokumente innerhalb der EU zu vereinheitlichen und gleichzeitig deren Sicherheit gegen Fälschungen zu erhöhen.

Die neuen Zulassungsbescheinigungen bestehen aus einem blassgrünen Dokument im DIN-A7-Format (Teil I) und einem DIN-A4-Blatt (Teil II), beide auf Spezialpapier. Anlagen aus den alten Dokumenten behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sie müssen aber bei Verlust oder Ummeldung durch die neuen Formate ersetzt werden.

Funktion und Bedeutung der Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein, dokumentiert sowohl die technischen Details eines Fahrzeugs als auch dessen Zulassung für den Straßenverkehr. Sie dient dazu, die wichtigsten Informationen über das Fahrzeug leicht zugänglich zu machen.

Zu den zentralen Daten zählen unter anderem das Leergewicht, die Motorleistung in Kilowatt (kW) sowie die Erstzulassung. Diese Angaben sind nicht nur für die Strafverfolgung oder Verkehrsregulierungen wichtig, sondern auch für Käufer und Verkäufer von Fahrzeugen.

Original oder Kopie? Fahrzeugschein im Auto

Gemäß Paragraph 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist es verpflichtend, die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I während der Fahrt mitzuführen. Wer nur eine Kopie bei sich hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Daten der Zulassungsbescheinigung sind zwar auch im zentralen Fahrzeugregister hinterlegt, dennoch muss das Originaldokument im Fahrzeug vorliegen.

Bedeutung der Codes im Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält eine Vielzahl von EU-weit standardisierten Codes, die zur Vereinheitlichung und leichten Verständlichkeit beitragen. Beispiele sind:

Zusätzlich gibt es nationale Codes, wie beispielsweise die Emissionsklasse oder die Anzahl der Antriebsachsen. Diese sind in Klammern angegeben und auf individuelle nationale Anforderungen abgestimmt.

Wichtige Angaben im Fahrzeugschein

Wo steht das Leergewicht?

Das Leergewicht eines Fahrzeugs wird unter dem Buchstaben “G” vermerkt. Diese Angabe variiert je nach Ausstattungsvariante des Fahrzeugs und liefert eine grundlegende Information über seine Beschaffenheit.

Angabe der Leistung

Die Leistung des Fahrzeugs ist unter den Buchstaben „P.2“ in Kilowatt (kW) aufgeführt. Die Nenndrehzahl, bei der diese erreicht wird, ist zusätzlich unter „P.4“ dokumentiert. Viele Fahrzeugbesitzer rechnen die kW-Werte noch in PS (Pferdestärken) um – dazu wird der Wert mit 1,36 multipliziert.

Erstzulassung und weitere Details

Die Erstzulassung des Fahrzeugs findet sich unter „B“. Weitere Einträge wie “D.1” für die Marke oder “D.2” für den Typ des Fahrzeugs geben wichtige Angaben in strukturierter Form wieder.

Weitere Informationen und Zusammenhang mit dem COC-Dokument

Das Certificate of Conformity (COC), auch bekannt als EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ist ein Dokument, das im Zusammenhang mit der europäischen Typgenehmigung steht. Hier können Angaben wie zulässige Bereifungen oder Emissionsklassen überprüft werden. Sollten Sie COC-Dokumente für Ihr Fahrzeug benötigen, können Sie diese unkompliziert bei uns für alle Fahrzeughersteller bestellen.

Weitere Details zur Fahrzeugzulassung und den damit verbundenen Prozessen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamts oder des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Außerdem bietet unsere eigene Plattform Zulassungsdienst.digital hilfreiche Unterstützung für digitale Zulassungsanträge.

Falls Sie mehr über die Bedeutung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf unseren Beitrag zur Fahrzeug-Identifikationsnummer. Zudem erklären wir in einem weiteren Beitrag, was Sie im Falle eines Verlusts der Zulassungsbescheinigung Teil I tun sollten.

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