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Inhaltsverzeichnis
- Überführungsfahrten in Deutschland: Kurzzeitkennzeichen
- Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen
- Kosten eines Kurzzeitkennzeichens
- Akzeptanz in Nachbarländern
- Ausfuhrkennzeichen für den Fahrzeugexport
- Notwendige Unterlagen für ein Ausfuhrkennzeichen
- Kosten eines Ausfuhrkennzeichens
- Überführungskennzeichen für den Fahrzeugimport
- Spezialfall Schweiz: Fahrzeugimport
Überführungskennzeichen: Wissenswertes und Gebühren
Überführungsfahrten in Deutschland: Kurzzeitkennzeichen
Beim Transport eines Fahrzeuges innerhalb Deutschlands, das nicht zugelassen ist, kommen sogenannte Kurzzeitkennzeichen zum Einsatz. Sie dienen der Probe- oder Überführungsfahrt und können bei der zuständigen Zulassungsstelle entweder am Wohnsitz des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeuges beantragt werden. Diese Kennzeichen sind ab Zuteilung maximal fünf Tage gültig und dürfen nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Händler und Werkstätten können ein spezielles rotes Händlerkennzeichen beantragen, das sie für die betriebliche Nutzung und Überführung unterschiedlicher Fahrzeuge nutzen können. Diese Kennzeichen sind jedoch Privatpersonen nicht zugänglich.
Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind mehrere Dokumente erforderlich. Zu den häufigsten Anforderungen zählen:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (falls keine vorhanden ist, sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstation gestattet – mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag über die Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und/oder II oder CoC-Papiere
- Für Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn ein Vertreter den Antrag stellt
Klärung und Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle sind in jedem Fall empfehlenswert, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kosten eines Kurzzeitkennzeichens
Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:
- Verwaltungsgebühr: Etwa 13 Euro
- Prägung der Schilder: Rund 25 Euro
- Versicherungskosten: Variieren je nach Anbieter und Versicherungsumfang
Manche Versicherer bieten eine Verrechnung des Beitrags an, falls das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen dauerhaft versichert wird.
Akzeptanz in Nachbarländern
Die Nutzung des deutschen Kurzzeitkennzeichens ist im Ausland teilweise eingeschränkt. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung existieren nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. In anderen Nachbarländern, wie Frankreich oder den Benelux-Staaten, kann es bei Kontrollen zu Problemen kommen. Besonders in Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Ungarn wurden Schwierigkeiten dokumentiert. Hier drohen hohe Geldstrafen oder sogar Fahrzeugbeschlagnahmungen.
Ausfuhrkennzeichen für den Fahrzeugexport
Für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen die bessere Wahl. Dieses “Zollkennzeichen” wird bei der Zulassungsstelle beantragt und ist durch den roten Balken rechts leicht erkennbar. Es ist je nach Bedarf zwischen einem Monat und einem Jahr gültig, abhängig von den individuellen Anforderungen.
Notwendige Unterlagen für ein Ausfuhrkennzeichen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Besondere Haftpflichtversicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Bereits verwendete Nummernschilder, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Zusätzlich kann eine Fahrzeugvorführung verlangt werden. Informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihrer zuständigen Zulassungsstelle oder beim Kraftfahrtbundesamt.
Kosten eines Ausfuhrkennzeichens
Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens beinhaltet folgende Kosten:
- Zulassungsgebühr: Zwischen 25 und 50 Euro
- Nummernschilder: Etwa 20 bis 40 Euro
- Versicherungskosten: Variieren je nach Anbieter
- Kfz-Steuer: Abhängig von der Gültigkeitsdauer
Überführungskennzeichen für den Fahrzeugimport
Beim Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes notwendig. Alternativ kann das Fahrzeug angemeldet bleiben, wenn der Verkäufer dies gestattet. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jede Überführungsfahrt unentbehrlich.
In einigen Ländern ist die Beantragung solcher Kennzeichen aufwendig. Für Fahrzeugimporte informieren Händler oder Verkaufsstellen häufig über die genauen Modalitäten. Beim Import aus Österreich bietet beispielsweise das Bundesministerium für Digitales und Verkehr umfassende Informationen zu Überstellungskennzeichen.
Spezialfall Schweiz: Fahrzeugimport
Die Schweiz, ein Mitglied der EFTA, hat für Fahrzeugimporte klare Regeln. Ein schweizerisches Zollkennzeichen kann nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung beantragt werden. Alternativ können Kollektiv-Fahrzeugausweise mit Händlerschildern verwendet werden. Mehr Informationen zu den einzelnen Kantonen erhalten Sie bei den jeweiligen Straßenverkehrsämtern.
Für die Überführung aus der Schweiz sind eventuell auch zusätzliche Zoll- und Einfuhrsteuern zu beachten. Details dazu entnehmen Sie unserem Beitrag über die erforderlichen Unterlagen für Fahrzeuge.
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