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Inhaltsverzeichnis
- Was ist die eVB-Nummer?
- Wofür ist die eVB-Nummer notwendig?
- Wie beantragt man die eVB-Nummer?
- Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
- Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Was ist die eVB-Nummer und wofür braucht man sie?
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer, Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung, ist eine Kombination aus sieben alphanumerischen Zeichen, die zum Nachweis eines bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes für ein Fahrzeug dient. Diese wurde 2008 in der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt und ersetzt seither die zuvor genutzte Versicherungs-Doppelkarte. Zulassungsbehörden können durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren zentral auf die Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt zugreifen.
Wofür ist die eVB-Nummer notwendig?
Die eVB-Nummer wird bei verschiedenen Fahrzeugzulassungsvorgängen benötigt, um den Nachweis des Versicherungsschutzes zu erbringen:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für Probefahrten oder Überführungsfahrten (Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag über Kurzzeitkennzeichen)
- Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
Ohne eine gültige eVB-Nummer ist es nicht möglich, ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen.
Wie beantragt man die eVB-Nummer?
Die Beantragung einer eVB-Nummer erfolgt direkt bei einem Kfz-Versicherer. Häufig kann dies bequem online erledigt werden. Der Versicherer übermittelt die Nummer anschließend per Post, E-Mail oder SMS. Erst wenn die Nummer erfolgreich registriert wurde, können Zulassungsbehörden darauf zugreifen. Beachten Sie auch, dass eine eVB nur einmal für eine Anmeldung oder Ummeldung verwendet werden kann.
Für zusätzliche Informationen über Fahrzeugummeldungen und die dazugehörigen Kosten können Sie unseren Leitfaden zur Fahrzeugummeldung lesen.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die Gültigkeit einer eVB-Nummer beträgt maximal 730 Tage (zwei Jahre). Versicherer legen jedoch häufig kürzere Fristen von drei bis sechs Monaten fest. Wird die Nummer innerhalb dieser Frist nicht genutzt, verfällt sie automatisch. Wichtig: Privatpersonen können die eVB-Nummer nur einmalig verwenden.
Darf ich mit einer eVB-Nummer aber ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Nein, für Fahrten zur Zulassungsstelle sind immer gültige Kennzeichen erforderlich. Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn Fahrzeuge ungestempelte Kennzeichen mit einer gültigen TÜV-Prüfung besitzen.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Was kostet eine eVB-Nummer?
Das Beantragen einer eVB-Nummer ist in der Regel kostenfrei. Sollten Sie das Fahrzeug jedoch zulassen und die Versicherung danach kündigen, fallen für den Zeitraum des aktiven Versicherungsschutzes Kosten an. Diese Kosten richten sich nach den Konditionen des jeweiligen Versicherers.
Kann ich die eVB-Nummer mehrfach verwenden?
Nein, eine eVB-Nummer kann grundsätzlich nur einmalig verwendet werden. Sobald sie bei einer Zulassung oder Ummeldung erfolgreich eingesetzt wurde, verliert sie ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu Themen rund um die Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie auf unserer eigenen Plattform für digitale Zulassungsservices: Zulassungsdienst.digital.
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