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Inhaltsverzeichnis

Überführungskennzeichen: Wissenswertes und Gebühren

Überführungsfahrten in Deutschland: Kurzzeitkennzeichen

Beim Transport eines Fahrzeuges innerhalb Deutschlands, das nicht zugelassen ist, kommen sogenannte Kurzzeitkennzeichen zum Einsatz. Sie dienen der Probe- oder Überführungsfahrt und können bei der zuständigen Zulassungsstelle entweder am Wohnsitz des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeuges beantragt werden. Diese Kennzeichen sind ab Zuteilung maximal fünf Tage gültig und dürfen nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Händler und Werkstätten können ein spezielles rotes Händlerkennzeichen beantragen, das sie für die betriebliche Nutzung und Überführung unterschiedlicher Fahrzeuge nutzen können. Diese Kennzeichen sind jedoch Privatpersonen nicht zugänglich.

Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind mehrere Dokumente erforderlich. Zu den häufigsten Anforderungen zählen:

Klärung und Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle sind in jedem Fall empfehlenswert, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kosten eines Kurzzeitkennzeichens

Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:

Manche Versicherer bieten eine Verrechnung des Beitrags an, falls das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen dauerhaft versichert wird.

Akzeptanz in Nachbarländern

Die Nutzung des deutschen Kurzzeitkennzeichens ist im Ausland teilweise eingeschränkt. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung existieren nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. In anderen Nachbarländern, wie Frankreich oder den Benelux-Staaten, kann es bei Kontrollen zu Problemen kommen. Besonders in Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Ungarn wurden Schwierigkeiten dokumentiert. Hier drohen hohe Geldstrafen oder sogar Fahrzeugbeschlagnahmungen.

Ausfuhrkennzeichen für den Fahrzeugexport

Für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen die bessere Wahl. Dieses “Zollkennzeichen” wird bei der Zulassungsstelle beantragt und ist durch den roten Balken rechts leicht erkennbar. Es ist je nach Bedarf zwischen einem Monat und einem Jahr gültig, abhängig von den individuellen Anforderungen.

Notwendige Unterlagen für ein Ausfuhrkennzeichen

Zusätzlich kann eine Fahrzeugvorführung verlangt werden. Informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihrer zuständigen Zulassungsstelle oder beim Kraftfahrtbundesamt.

Kosten eines Ausfuhrkennzeichens

Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens beinhaltet folgende Kosten:

Überführungskennzeichen für den Fahrzeugimport

Beim Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes notwendig. Alternativ kann das Fahrzeug angemeldet bleiben, wenn der Verkäufer dies gestattet. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jede Überführungsfahrt unentbehrlich.

In einigen Ländern ist die Beantragung solcher Kennzeichen aufwendig. Für Fahrzeugimporte informieren Händler oder Verkaufsstellen häufig über die genauen Modalitäten. Beim Import aus Österreich bietet beispielsweise das Bundesministerium für Digitales und Verkehr umfassende Informationen zu Überstellungskennzeichen.

Spezialfall Schweiz: Fahrzeugimport

Die Schweiz, ein Mitglied der EFTA, hat für Fahrzeugimporte klare Regeln. Ein schweizerisches Zollkennzeichen kann nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung beantragt werden. Alternativ können Kollektiv-Fahrzeugausweise mit Händlerschildern verwendet werden. Mehr Informationen zu den einzelnen Kantonen erhalten Sie bei den jeweiligen Straßenverkehrsämtern.

Für die Überführung aus der Schweiz sind eventuell auch zusätzliche Zoll- und Einfuhrsteuern zu beachten. Details dazu entnehmen Sie unserem Beitrag über die erforderlichen Unterlagen für Fahrzeuge.

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